Leasing

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Leasing von Kunst ist grundsätzlich dann möglich, wenn der Kunde Wirtschaftsgüter gewerblich nutzt und dies gegenüber dem Finanzamt als Abnutzung geltend machen kann. Anders ausgedrückt: Er führt in seiner Steuererklärung Abschreibungen von im Betriebsvermögen vorhandenen Wertgegenständen auf. Die Definition von Leasing ist die vollständige Abschreibung der Leasingraten als Betriebsausgaben. Daher ist das Leasing von Kunstgegenständen an diese Voraussetzung gebunden.

Die Abschreibung von Kunstgegenständen ist somit an die Anerkennung des Finanzamtes gebunden, d.h., es muß sich bei dem Gebrauch der Kunstwerke (Bilder/Skulpturen) um Abnutzung handeln. Nach augenblicklichem Kenntnisstand wird eine solche Abnutzung von der geltenden Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn es sich beim »Produzenten« um einen jungen Nachwuchskünstler (mit ungewisser Marktlage) handelt, und der Preis des Objektes unterhalb eines bestimmten Grenzwertes liegt. Dieser liegt unseres Wissens allerdings bei etwa 5.000,- €!   Ein funktionierendes Konstrukt ist etwa wie folgt:

Ein Künstler, dessen Werke im unteren Preissegment liegen, erschafft Werke, die einen geringen Nutzen als Spekulationsobjekt oder Kapitalanlage haben. Der alltägliche Gebrauch ist entsprechend hoch einzustufen. Auch ein Kunstwerk ist in diesem Alltag einem Verschleiß unterworfen. Es ist belanglos, wie niedrig dieser eingeschätzt wird – auch der geringste Verschleiß kann den Wert (die Idee) eines Kunstwerks maßgeblich mindern. Bei kostspieligeren Werken mit Spekulationswert sieht dies hingegen ganz anders aus. Hier überlagert die langfristige Anlage den künstlerischen – sprich: Gebrauchswert. Außerdem gilt als entscheidener Gesichtspunkt zumeist, daß solche Werke in der Regel äußerst sorgfältig behandelt und aufbewahrt werden und normalerweise nicht dem Betriebsalltag in Gewerbe oder Industrie ausgesetzt sind.

Die allgemeine Annahme lautet also, daß bestimmte Kunstwerke der nicht zu teuren Kategorie nach einer gewissen Zeit »abgenutzt« sind. Dies entspricht der Realität von Kunstwerken in einem Unternehmen oder Gewerbebetrieb.

Wir bieten Ihnen als Unternehmer die Chance, Kunst zu außergewöhnlich günstigen Bedingungen zu erwerben.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Presseinformation. Es ist keine Beratung im Sinne des Steuer- und Rechtsberatungsgesetzes.